Der Natur ein Stück zurück geben

Der Landschaftspflegeverband übernimmt im Auftrag von Kommunen oder Firmen die Umsetzung festgelegter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Da diese Maßnahmen aufgrund eines Eingriffes in die Natur für die Kommune oder Firma verpflichtend sind, gibt es hierfür keine Fördermittel – der Verursacher muss zahlen.

Das muss vorliegen:
Bilanzierung des erforderlichen Ausgleichs und Zuordnung zur Fläche, auf der die Ausgleichsmaßnahme umgesetzt werden soll (abgestimmt mit Unterer Naturschutzbehörde)

Der Landschaftspflegeverband kümmert sich dann um die praktische Umsetzung:
  • Konkrete Ausarbeitung und Planung der Maßnahmen auf Grundlage der vorliegenden Bilanzierung
  • Entwicklung eines langfristigen Pflegekonzepts
  • Kostenschätzung
  • Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
  • Durchführung der Maßnahmen mit Landwirten, organisiert über die Maschinenringe
  • Fachliche Bauleitung
  • Prüfung der Rechnungen und Erstellung einer Endübersicht aller angefallenen Kosten
  • Organisation der Abnahme durch die Untere Naturschutzbehörde