Der Natur ein Stück zurück geben
Der Landschaftspflegeverband übernimmt im Auftrag von Kommunen oder Firmen die Umsetzung festgelegter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Da diese Maßnahmen aufgrund eines Eingriffes in die Natur für die Kommune oder Firma verpflichtend sind, gibt es hierfür keine Fördermittel – der Verursacher muss zahlen.
Das muss vorliegen:
Bilanzierung des erforderlichen Ausgleichs und Zuordnung zur Fläche, auf der die Ausgleichsmaßnahme umgesetzt werden soll (abgestimmt mit Unterer Naturschutzbehörde)
Der Landschaftspflegeverband kümmert sich dann um die praktische Umsetzung:
- Konkrete Ausarbeitung und Planung der Maßnahmen auf Grundlage der vorliegenden Bilanzierung
- Entwicklung eines langfristigen Pflegekonzepts
- Kostenschätzung
- Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
- Durchführung der Maßnahmen mit Landwirten, organisiert über die Maschinenringe
- Fachliche Bauleitung
- Prüfung der Rechnungen und Erstellung einer Endübersicht aller angefallenen Kosten
- Organisation der Abnahme durch die Untere Naturschutzbehörde