Ersatzgeld-Projekt

Die Energiewende hat auch im Landkreis Neumarkt spürbare Veränderungen mit sich gebracht: Ab 2011 wurde die Windenergie innerhalb weniger Jahre deutlich ausgebaut. Dadurch stiegen die Ersatzgeldzahlungen an die Naturschutzverwaltung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erheblich an. Um diese Mittel schnell, sinnvoll und fachlich fundiert einzusetzen, startete die Untere Naturschutzbehörde 2013 gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Neumarkt ein bayernweit damals einzigartiges Ersatzgeld-Pilotprojekt. Für die Koordination wurde finanziert aus Ersatzgeldern eigens eine neue Stelle beim Landschaftspflegeverband geschaffen.

Ausgleich schaffen – Natur stärken

Das Projektmanagement kümmert sich seither um ein breites Aufgabenspektrum: von der Suche nach geeigneten Flächen mit ökologischem Entwicklungspotenzial über deren Ankauf, die Umsetzung konkreter Naturschutzmaßnahmen und die anschließende Pflege bis hin zu Finanz-Controlling und Öffentlichkeitsarbeit.

Im Mittelpunkt des Projekts steht der Ankauf von Grundstücken in der freien Landschaft, die gezielt ökologisch aufgewertet werden. Dabei werden stets agrarstrukturelle Belange berücksichtigt. Überwiegend handelt es sich um Grünland auf Grenzertragsstandorten, stillgelegte Teichanlagen oder Waldflächen. Dank der Ersatzgelder konnten bislang auf rund 44 Hektar vielfältige Maßnahmen umgesetzt werden. Die Flächen gehen in das Eigentum von Kommunen oder Naturschutzverbänden über, während der Landschaftspflegeverband Neumarkt ihre ökologische Entwicklung und Pflege übernimmt.

Erfolgreicher Naturschutz mit Perspektive

Ob die Aufwertungsmaßnahmen die gewünschte Entwicklung erzielen, wird regelmäßig überprüft: Bereits 2015 und erneut 2022 wurden die Pflanzenarten sowie ausgewählte Tierarten auf den Ankaufflächen erfasst. Die Ergebnisse sprechen für sich – die ökologischen Aufwertungen zeigen deutliche positive Effekte. Auf vielen Flächen konnten sich inzwischen seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten neu ansiedeln.

Mit dem 2023 verabschiedeten Wind-an-Land-Gesetz, das einen weiteren Ausbau der Windenergie in Bayern vorsieht, rechnet der Landkreis Neumarkt erneut mit steigenden Ersatzgeldzahlungen. Das Ersatzgeld-Projekt befindet sich derzeit in seiner vierten Verlängerungsphase und läuft aktuell bis Ende 2028.

Broschüre: Kompensationsmaßnahmen in Bayern