"Wir sorgen dafür,
dass Lebensräume
Heimat bleiben!"
Die Grundidee aller Landschaftspflegeverbände besteht darin, dass sich die Vorstandschaft gleichberechtigt aus Vertretern von
- Kommunalpolitik
- Landwirtschaft
- Naturschutz
zusammensetzt. Diese Drittelparität ist auch im Landkreis Neumarkt der Garant für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gleichberechtigt, fair und kompetent werden die Aufgaben zum Erhalt unserer Kulturlandschaft gemeinsam an einem Tisch besprochen, geplant und umgesetzt.
Dabei gelten immer drei Grundprinzipien:
- Drittelparitität
- Freiwilligkeit aller Maßnahmen
- regionale Verankerung (in der Regel auf Landkreisebene)
Wir sind Teil der Landschaftspflegebewegung in Bayern und Deutschland, die 1985 und 1986 mit der Gründung der ersten Verbände in Bayern begann. Die Landschaftspflegeverbände haben sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt, stehen sie doch in einmaliger Weise für den kooperativen Naturschutz in Bayern. Die Drittelparität der Landschaftspflegeverbände ist ein Alleinstellungsmerkmal und Garant für die erfolgreiche Umsetzung von Naturschutz und Landschaftspflege.
Das sehen mittlerweile fast alle Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern so. In 62 Landkreisen und 18 kreisfreien Städten gibt es heute Landschaftspflegeverbände, die damit rund 90 % der Fläche in Bayern abdecken. 1.800 Kommunen in Bayern sind Mitglied in einem Landschaftspflegeverband.
Die mittlerweile große Bedeutung der Landschaftspflegeverbände verdeutlicht sich auch in der konkreten Verankerung im Bundesnaturschutzgesetz (§ 3 Abs. 4) sowie im Bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 5 Abs. 3). Im Biodiversitätsprogramm der Bayerischen Staatsregierung werden die Landschaftspflegeverbände als „wesentliche Säule des kooperativen Naturschutzes“ genannt.